Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Stand 2025)

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Tagungen, Bankette, Seminare, Präsentationen) sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Hotelangebots an den Veranstalter zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Veranstalter.
  2. Handelt ein Dritter im Auftrag des Veranstalters oder wird ein Vermittler eingeschaltet, so haften Veranstalter und Vermittler gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Die Haftung des Hotels ist – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf besondere Risiken oder außergewöhnlich hohe Schadensrisiken hinzuweisen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen Dritter, die über das Hotel abgerechnet werden.
  3. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Sollte sich der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung um mehr als vier Monate erstrecken und sich der marktübliche Preis erhöhen, behält sich das Hotel eine angemessene Preisanpassung bis maximal 10 % vor.
  4. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
  5. Das Hotel ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe zu verlangen.

 

4. Rücktritt des Hotels

  1. Leistet der Veranstalter eine geforderte Vorauszahlung auch nach Fristsetzung nicht, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
  2. Das Hotel kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn:
    • höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die Vertragserfüllung unmöglich machen,
    • Veranstaltungen unter irreführender Angabe von Tatsachen gebucht werden,
    • der Ablauf oder Zweck der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hotels gefährden könnte.
  3. Der Rücktritt ist dem Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  4. Ein Schadensersatzanspruch des Veranstalters besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

 

5. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung) Bankett- und Restaurantveranstaltungen

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Gesamtsumme
  • 4–8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Gesamtsumme

 

Konferenz- und Tagungsräume

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Raummiete/Pauschale
  • 4–8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Raummiete/Pauschale
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Raummiete/Pauschale

 

6. Änderungen von Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

  1. Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % sind spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
  2. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl bis 5 % wird kostenfrei berücksichtigt. Bei höheren Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % berechnet.
  3. Bei Mehrteilnehmern wird die tatsächliche Zahl abgerechnet.
  4. Verschieben sich Beginn oder Ende der Veranstaltung ohne schriftliche Zustimmung des Hotels, können Zusatzkosten berechnet werden.

 

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall wird eine Service- und Hygienegebühr zur Deckung der Gemeinkosten erhoben.

 

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Die Beschaffung technischer Geräte oder Dienstleistungen durch das Hotel erfolgt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
  2. Eigene elektrische Anlagen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels angeschlossen werden. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Veranstalters.
  3. Das Hotel kann pauschale Kosten für Stromnutzung und technische Betreuung berechnen.
  4. Störungen technischer Einrichtungen werden – soweit möglich – umgehend behoben. Eine Minderung der Vergütung ist ausgeschlossen, sofern das Hotel kein Verschulden trifft.

 

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters im Hotel. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Dekorationen müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen; ein Nachweis kann verlangt werden.
  3. Nach Veranstaltungsende sind alle eingebrachten Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel auf Kosten des Veranstalters räumen und einlagern.

 

10. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Das Hotel kann eine Sicherheitsleistung oder Versicherung verlangen.

 

11. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt dann die gesetzliche Ersatzregelung.

Stand November 2025

> Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

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