Hotel am Playmobil FunPark | Hotel Bomonti
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Bomonti Hotels GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren vom Hotel für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Hotel“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform; § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme kann in Textform bestätigt werden.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB). Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändert sich der gesetzliche Steuersatz nach Vertragsschluss, ändert sich der Preis entsprechend.
  4. Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der Zahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer oder des Leistungsumfangs und stimmt das Hotel dem zu, kann das Hotel die Preise angemessen anpassen.
  5. Rechnungen des Hotels sind, sofern kein anderes Fälligkeitsdatum vereinbart ist, binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Unternehmern bleibt der Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt. Für jede schriftliche Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale von 3,00 EUR berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, etwa in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Höhe und Fälligkeit können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Nichtanreise)

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der Textform. Der Rücktritt wird mit Zugang beim Hotel wirksam; das Hotel bestätigt den Eingang. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung beim Hotel maßgeblich.
  2. Tritt der Kunde bis zu einem vertraglich vereinbarten Termin (Stornofrist) zurück, entstehen keine Kosten. Ist kein Termin vereinbart, gelten folgende Regelungen:
    • Standardreservierungen: Rücktritt bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei; bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Gesamtpreises der Beherbergungsleistung.
    • Arrangementreservierungen: Rücktritt bis 18:00 Uhr am Tag vor der Anreise 10 % des Arrangementpreises; bei späterem Rücktritt, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Arrangementpreises.
    • Messereservierungen: nicht kostenfrei stornierbar; bei Rücktritt oder Nichtanreise 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
    • Gruppenreservierungen (ab 6 Zimmern): Rücktritt bis 10 Wochen vor Anreise kostenfrei; bei späterem Rücktritt 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  3. Reist der Kunde vorzeitig ab, schuldet er den vereinbarten Preis für die restlichen Übernachtungen abzüglich der ersparten Aufwendungen des Hotels (Ziffer 4).
  4. Das Hotel hat sich die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anrechnen zu lassen. Die in den Ziffern 2 und 3 genannten Prozentsätze berücksichtigen die im Regelfall ersparten Aufwendungen bereits pauschal. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
  5. Bei Buchungen über Online-Reiseportale (z. B. Booking.com) gelten vorrangig die dort im Buchungsvorgang angegebenen Stornierungsbedingungen.
  6. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei der Beherbergung zu einem bestimmten Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten ausschließlich die vorstehenden Rücktritts- und Stornierungsregelungen.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Ist eine vereinbarte oder nach Ziffer III.6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    • Zimmer oder Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Kunden oder zum Aufenthaltszweck) gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Ziffer I.2 (unbefugte Weitervermietung oder Zweckentfremdung) vorliegt.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  4. Kann das Hotel ein gebuchtes Zimmer nicht bereitstellen, bemüht es sich, dem Kunden gleichwertigen Ersatz in einem Haus vergleichbarer Kategorie zu beschaffen und etwaige angemessene Mehraufwendungen zu übernehmen. Bei höherer Gewalt entfällt diese Verpflichtung.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung (Check-in). Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (Check-out). Für eine spätere Räumung kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 100 % des Zimmerpreises berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Reservierte Zimmer werden nach 18:00 Uhr des Anreisetages anderweitig vergeben, sofern keine spätere Anreise vereinbart oder die Buchung nicht durch Kreditkarte oder Vorauszahlung garantiert ist.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB), das heißt bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch 3.500 EUR, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis 800 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sollten im Zimmer- oder Hotelsafe aufbewahrt werden. Ein Haftungsanspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige beim Hotel erstattet (§ 703 BGB); dies gilt nicht für zur Aufbewahrung übernommene Sachen und nicht, wenn der Schaden vom Hotel oder seinen Leuten verschuldet wurde.
  3. Für Fahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hotelgrundstück oder einem vom Hotel bereitgestellten Parkplatz abgestellt werden, übernimmt das Hotel keine Verwahrung. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe von Ziffer 1.
  4. Nutzt der Gast das vom Hotel bereitgestellte WLAN/LAN, geschieht dies auf eigene Gefahr. Der Gast ist verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten und keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten. Verstößt der Gast hiergegen schuldhaft, stellt er das Hotel von hieraus resultierenden begründeten Ansprüchen Dritter frei.
  5. Weckaufträge, Nachrichten und Sendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Eine Haftung richtet sich nach Ziffer 1.

VIII. Hausordnung

  1. In allen Zimmern und Innenbereichen des Hotels gilt striktes Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten). Bei einem Verstoß kann das Hotel eine Reinigungs- und Aufbereitungspauschale von 250 EUR berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Hotels, einen höheren tatsächlichen Schaden – etwa einen Ertragsausfall wegen Nichtvermietbarkeit des Zimmers – konkret geltend zu machen, bleibt unberührt.
  2. Das Mitführen von Haustieren ist in allen Bereichen des Hotels nicht gestattet. Bei einem Verstoß kann das Hotel je mitgeführtem Tier eine Reinigungs- und Aufbereitungspauschale von 150 EUR berechnen; dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Hotels, einen höheren tatsächlichen Schaden konkret geltend zu machen, bleibt unberührt.
  3. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist im Interesse aller Gäste Folge zu leisten.
  4. Das Mitführen und der Konsum illegaler Substanzen sind untersagt und berechtigen das Hotel zum sofortigen Hausverweis ohne Anspruch auf Erstattung.
  5. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. Der Zahlungsanspruch des Hotels bleibt hiervon unberührt.

IX. Datenschutz

Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter
https://www.hotel-bomonti.de/de/datenschutz/ und einsehbar an der Rezeption.

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Hotels. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
  5. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026

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